Ihre Lebensversicherung verweigert Leistungen...

... aus Ihrer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung. Darüber sind Sie wütend und enttäuscht. Das ist verständlich.

Für diesen Fall der schweren Erkrankung wähnten Sie sich abgesichert und bei der gewählten Versicherung in guten Händen. Jetzt sind Sie ob Ihrer Erkrankung sowieso schon gehandicapt und zu allem Überfluss kommt auch noch die belastende Auseinandersetzung mit der Versicherung hinzu.

Diese Situation ist mir aus zahlreichen Mandatsverhältnissen bestens vertraut. Gerne sehen Sie sich hierzu meine Fallliste in dem gesonderten Menüpunkt an.

Folgende Konstellationen der Leistungsverweigerung durch eine Versicherung sind typisch:

Die Versicherung behauptet, die 50 %-ige Berufsunfähigkeit, die nach dem Vertrag vorgesehen sind, haben Sie nicht erreicht, obwohl Sie doch ein erhebliches Leiden haben. Manchmal geht es auch um die sogenannte Verweisung, also die Behauptung der Versicherung, dass man einen anderen Beruf ausüben könnte. Bei Selbstständigen steht häufig im Streit, ob der Selbstständige nicht seinen Beruf so umorganisieren kann, dass sich die Beschwerden auf seine Tätigkeit nicht auswirken.


In vielen Fällen behauptet die Versicherung eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung: Was heißt das konkret? Die Versicherung hat Ihren Versicherungsvertrag angefochten oder ist von diesem zurückgetreten, manche meiner Mandanten nennen das auch einfach Kündigung. Der Vertrag soll jedenfalls nicht mehr existieren, weil Sie bei dem Abschluss des Versicherungsvertrages angeblich keine richtige Auskunft zu zurückliegenden Erkrankungen und Arztbesuchen erteilt hätten. Dieses Verfahren nennt sich Gesundheitsprüfung. Die Versicherung will jetzt nicht mehr leisten, da der Vertrag jetzt gar nicht mehr existent ist.

Regelmäßig werden auch Fälle aus dem Nachprüfungsverfahren bearbeitet und an mich herangetragen. Was ist hiermit gemeint? Es wurde schon einmal eine Berufsunfähigkeit anerkannt und im späteren Verlauf, manchmal nach Jahren, erklärt die Versicherung, dass Berufsunfähigkeit jetzt aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr bestehen würde.

Es ist jetzt wichtig, dass Sie sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt wenden, dem diese Fallgestaltungen aus der alltäglichen Praxis vertraut sind, der Ihre Situation versteht. Dafür stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Es geht um Ihre Absicherung, ihren Lebensunterhalt und Ihre Zukunft.

Was wir für Sie tun werden